-- Dozent für Verkehrssicherheit Sicherheitsaudits Seminare Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen rund um die Straßenverkehrsordnung. Verkehr und Sicherheit
Radverkehr unterordnen - aber wann? Grünpfeil für den Radverkehr Möglichkeiten  und Ausschlusskriterien
Wissenswertes für Verkehrsbehörden, Straßenbaubehörden, Verkehrsplaner, Polizei und Juristen.
Verkehrssicherheit Baden-Württemberg    Verkehrssicherheit 2025
Kontakt: Joachim Zwirner www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de
Carsharing das ist neu
In seiner Sitzung vom 21.03.2025 stimmte der Bundesrat einer Änderungsverordnung zur VwV- StVO (mit Abänderungen) zu. Für den Vorstoß, Schutzstreifen auch beim schmaler Kernfahrbahn anordnen zu dürfen fand sich keine Mehrheit. Es bleibt damit bei folgenden bundesweit geltenden Vorschriften. -Schutzstreifen nur am rechten Fahrbahnrand -Schutzstreifen nur innerhalb geschlossener Ortschaften -Schutzstreifen nur bei max. 50 km/h -kein Schutzstreifen neben Parkstreifen; es sei denn, es wird ein zusätzlicher Sicherheitsraum geschaffen -der verbleibende Fahrbahnteil soll so breit sein, dass sich zwei Pkw gefahrlos begegnen können Anmerkung: die Versuche (Schutzstreifen bei schmaler Kernfahrbahn) aus Baden-Württemberg und Hessen wurden zur Kenntnis genommen, konnten wohl aber nicht überzeugen.
Gefährliche Schutzstreifen
Der Bundesrat erteilt der schmalen Kernfahrbahn eine deutliche Absage.
Sie werden immer wieder gefordert, sind jedoch zwischenzeitlich auch umstritten. Eine wissenschaftliche Untersuchung hatte ergeben, dass der seitliche Überholabstand deutlich häufiger unterschritten wird, wenn Radfahrende auf dem Schutzstreifen unterwegs sind, im Vergleich zum Mischverkehr. Aber richtig gefährlich wird der Schutzstreifen, wenn er falsch angelegt ist. Hier finden Sie die gefährlichsten Beispiele.