Sinnbild “mehrfach besetzte Personenkraftwagen” Im § 39 StVO Abs. 7 wurden die Sinnbilder erweitert. Neben dem neu hingekommenen Sinnbild “Lastenfahrrad”, “Wohnmobil” und “Elektrokleinstfahrzeug” gesellte sich auch das Sinnbild des “mehrfach besetzten Personenkraftwagens”. Damit war der Gedanke verbunden, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren indem die Freigabe von Busspuren für Pkw oder Krafträdern mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind ermöglicht wird (Förderung von “Fahrgemeinschaften”). Da dies jedoch den ÖPNV beeinträchtigen könnte, wurde die Freigabe von Busspuren in der neuen StVO nicht zugelassen. Daher gibt es für dieses Sinnbild im Moment keine Anwendungsmöglichkeiten.
mehrfach besetzter Pkw
Stand: 02.07.2023
Verkehrssicherheit Baden-Württemberg    Verkehrssicherheit 2023
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