Verbot für motorisierte Zweiräder
in der Zeit zwischen 22 – 6 h.
Passt das weitere Zusatzzeichen?
Ja,
das Z 1024-20 StVO bedeutet,
dass (alle) elektrisch betriebene
Fahrzeuge vom Verkehrsverbot
befreit sind.
Parkbevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind mit Zeichen 314, 314.1 oder 315 mit
Zusatzzeichen anzuordnen. Sind Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen mit Zeichen 314, 314.1 oder
315 angeordnet, können elektrisch betriebene Fahrzeuge von diesen mit Zusatzzeichen freigestellt
werden;
Eine Freistellung kann auch am Parkscheinautomat durch Aufkleber erfolgen.
Ist dies nicht möglich, so darf die Freistellung ausschließlich durch eine
entsprechende Zusatzbeschilderung erfolgen.
Kontakt:
Joachim Zwirner
www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de