Fußverkehr
VwV-StVO zu § 25 Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei. Es bedarf laufender Beobachtungen, ob die hierfür verwendeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den Gegebenheiten des Verkehrs entsprechen und ob weitere Maßnahmen sich als notwendig erweisen.
Fußgängerüberweg
“Gehwege sind Schutzräume für Fußgängerinnen und Fußgänger und daher von anderen Nutzungen freizuhalten.” “Die Verkehrsministerkonferenz bittet alle Akteure darauf hinzuwirken, dass die im technischen Regelwerk genannten Regelbreiten bei Bau und Umbau von Fußverkehrsflächen eingehalten und im Betrieb die Inanspruchnahme dieser Flächen beispielsweise durch parkende Fahrzeuge, Verleihsysteme, Werbeaufsteller, Schilder und andere Nutzungen unterbunden wird.” Aussagen im Protokoll der Verkehrsministerkonferenz am 9./10. Oktober 2019
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Kontakt: Joachim Zwirner www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de