VwV-StVO zu § 25
Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der
Straßenverkehrsbehörden und der Polizei. Es bedarf laufender Beobachtungen, ob die hierfür verwendeten
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den Gegebenheiten des Verkehrs entsprechen und ob weitere
Maßnahmen sich als notwendig erweisen.
“Gehwege sind Schutzräume für Fußgängerinnen und Fußgänger und daher von anderen
Nutzungen freizuhalten.”
“Die Verkehrsministerkonferenz bittet alle Akteure darauf hinzuwirken, dass die im
technischen Regelwerk genannten Regelbreiten bei Bau und Umbau von
Fußverkehrsflächen eingehalten und im Betrieb die Inanspruchnahme dieser Flächen
beispielsweise durch parkende Fahrzeuge, Verleihsysteme, Werbeaufsteller, Schilder
und andere Nutzungen unterbunden wird.”
Aussagen im Protokoll der Verkehrsministerkonferenz am 9./10. Oktober 2019
Kontakt:
Joachim Zwirner
www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de