 
 
  VwV-StVO zu § 25 
  Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der 
  Straßenverkehrsbehörden und der Polizei. Es bedarf laufender Beobachtungen, ob die hierfür verwendeten 
  Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den Gegebenheiten des Verkehrs entsprechen und ob weitere 
  Maßnahmen sich als notwendig erweisen.
 
 
   
 
 
   “Gehwege sind Schutzräume für Fußgängerinnen und Fußgänger und daher von anderen
  Nutzungen freizuhalten.” 
  “Die Verkehrsministerkonferenz bittet alle Akteure darauf hinzuwirken, dass die im
  technischen Regelwerk genannten Regelbreiten bei Bau und Umbau von
  Fußverkehrsflächen eingehalten und im Betrieb die Inanspruchnahme dieser Flächen
  beispielsweise durch parkende Fahrzeuge, Verleihsysteme, Werbeaufsteller, Schilder
  und andere Nutzungen unterbunden wird.”
  Aussagen im Protokoll der Verkehrsministerkonferenz am 9./10. Oktober 2019 
 
 
 
 
  Kontakt:
  Joachim Zwirner
  www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de