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Zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle haben Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei eng zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind, und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen. Hierzu sind Unfallkommissionen einzurichten, deren Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben Ländererlasse regeln. Für die örtliche Untersuchung von Verkehrsunfällen an Bahnübergängen gelten dabei wegen ihrer Besonderheiten ergänzende Bestimmungen (VwV-StVO)
“Der aus eigener Verantwortung richtig handelnde Verkehrsteilnehmer ist die beste Garantie für die Verkehrssicherheit. Richtiges Verhalten wird gefördert durch selbsterklärende Verkehrsräume. Diese benötigen über die bestehenden Grundregeln des Straßenverkehrsrechts hinaus nur ein Mindestmaß an zusätzlichen Verkehrszeichen.” (Empfehlung des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2012)
Verkehrssicherheit fängt bei der Straße an
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Menschliches Fehlverhalten ist sehr häufig die Ursache von Verkehrsunfällen. Die behördlichen Maßnahmen beschränken sich daher meist darauf, diese Ursachen zu bekämpfen. Hierfür wird reichlich Personal und Zeit investiert um z.B. Geschwindigkeitskontrollen durch zu führen. Angesichts der Vielzahl solcher Überwachungsaktionen zweifeln manche Verkehrsteilnehmer an der behördlichen Absicht, damit sinnvoll Verkehrsunfälle bekämpfen zu wollen. Entsprechende Kontrollaktionen sind jedoch, sofern sie Stichprobencharakter haben durchaus sinnvoll. Allerdings darf darüber hinaus nicht vergessen werden, dass das größte und oft nicht ausreichend ausgeschöpfte Sicherheitspotential bei der Straße liegt. Das fängt bei der Trassenführung, vor allem im Außerortsbereich an. So beispielsweise dieTopographie, Radien, Überholsichtweiten, Querschnitte, Längs- und Querneigungen, Griffigkeiten, Seitenraumgestaltung usw. Aber darüber hinaus trägt Straßenausstattung wie z.B Beschilderung oder Markierung usw. insbesondere im innerörtlichen Bereich in einem hohen Maße zur Verkehrssicherheit bei. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist die Einheitlichkeit in der Anwendung der Straßenverkehrsordnung. Ziel muss es sein, dass es dem Verkehrsteilnehmer möglichst einfach gemacht wird, sich richtig zu verhalten (Zitat aus der StVO). Dies gelingt nur dann wenn er standardisierte Regelungen vorfindet. Verantwortlich hierfür sind vorrangig die Straßenverkehrsbehörden. Diese Seiten sollen dazu beitragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine einheitliche und rechtskonforme Ausführung der Straßenverkehrsordnung zu ermöglichen.
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Kontakt: Joachim Zwirner www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de