VG Koblenz 09.05.2011
Aktenzeichen 4 K 932/10.KO
Ein verkehrsberuhigter Bereich
kann dann nicht mehr
bestimmungsgemäß benutzt
werden, wenn die
Verkehrsdichte zu den
Hauptverkehrszeiten mehr als
20 Kraftfahrzeuge pro Stunde
beträgt.
Bild links:
Der Rechtsabbieger (gelber Pfeil) darf beim Abbiegen auch gleich
auf die links Fahrspur fahren. Er hat hierbei Vorrang vor dem
entgegenkommenden Linksabbieger (roter Pfeil).
Es liegt kein Fall des Fahrstreifenwechsels vor, sondern ein
Abbiegefall nach § 9 StVO.
(Amtsgericht Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 27.05.2022)
Kontakt:
Joachim Zwirner
www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de