VG Koblenz 09.05.2011 Aktenzeichen 4 K 932/10.KO
Ein verkehrsberuhigter Bereich kann dann nicht mehr bestimmungsgemäß benutzt werden, wenn die Verkehrsdichte zu den Hauptverkehrszeiten mehr als 20 Kraftfahrzeuge pro Stunde beträgt.
Bild links: Der Rechtsabbieger (gelber Pfeil) darf beim Abbiegen auch gleich auf die links Fahrspur fahren. Er hat hierbei Vorrang vor dem entgegenkommenden Linksabbieger (roter Pfeil). Es liegt kein Fall des Fahrstreifenwechsels vor, sondern ein Abbiegefall nach § 9 StVO. (Amtsgericht Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 27.05.2022)
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