VwV-StVO 2021:
„Zu Zeichen 342 Haifischzähne
1 I. Haifischzähne sind so aufzubringen, dass die Spitzen der Dreiecke in Richtung
des wartepflichtigen Verkehrs zeigen.
2 II. Soll die Markierung eine Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von
Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervorheben, ist sie auf
beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten über die gesamte Fahrbahnbreite
anzuordnen. Eine entsprechende Markierung empfiehlt sich insbesondere bei
Zweirichtungsradwegen.
3 III. Eine Anordnung zur Hervorhebung einer Wartepflicht für den Fahrverkehr
infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundes-,
Landes und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen kommt insbesondere
an schlecht einsehbaren Kreuzungen und Einmündungen in Betracht, die besondere
Sorgfalt erfordern.“
Bild links: richtige Anwendung der Haifischzähne
zur Verdeutlichung einer „Recht-vor-Links-Regelung in Karlsruhe
Kontakt:
Joachim Zwirner
www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de