Radschnellwege
Begründung:
Eine bundeseinheitliche Kennzeichnung von Radschnellwegen wird nachdrücklich
unterstützt. Das vorgeschlagene Zeichen ist dafür geeignet. Anstatt
des vorgeschlagenen Verkehrszeichens mit Regelungsgehalt wird ein Hinweiszeichen
für erforderlich, aber auch ausreichend erachtet. Die gegebenenfalls
erforderliche Anordnung von Ge- und Verboten kann durch die bestehenden
Verkehrszeichen erfolgen.
Sollen Radschnellwege nur dem Radverkehr vorbehalten werden, so müssen die
Beschränkungen für anderer Verkehrsarten durch zusätzliche Beschilderungen angeordnet
werden.
Im Bildbeispiel unten ist ein bestehender Radschnellweg in Mühlheim/Ruhr zu sehen.
Besonders vorteilhaft ist hier die Trennung von Radfahrenden und Zufußgehenden.
Als Montage sind die nun möglichen Verkehrszeichen eingebracht.
Radschnellwege sind:
in der Regel über 10 Kilometer lang;
haben prognostiziert mindestens 2000 Fahrradfahrten täglich;
sind in der Regel 3 Meter (einspurig) und 4 Metern (zweispurig) breit;
sind von anderen Verkehrsteilnehmenden (insbesondere Fußgänger) baulich getrennt;
haben sichere und komfortable Kreuzungspunkte;
haben eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung;
werden dauerhaft und verkehrssicher betrieben und unterhalten – einschließlich Winterdienst.
Damit sind Radschnellwege besonders für urbane Räume und Metropolregionen interessant. Sie eignen sich
insbesondere für Pendlerverkehre.
Kontakt:
Joachim Zwirner
www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de