Radschnellwege
Begründung: Eine bundeseinheitliche Kennzeichnung von Radschnellwegen wird nachdrücklich unterstützt. Das vorgeschlagene Zeichen ist dafür geeignet. Anstatt des vorgeschlagenen Verkehrszeichens mit Regelungsgehalt wird ein Hinweiszeichen für erforderlich, aber auch ausreichend erachtet. Die gegebenenfalls erforderliche Anordnung von Ge- und Verboten kann durch die bestehenden Verkehrszeichen erfolgen. Sollen Radschnellwege nur dem Radverkehr vorbehalten werden, so müssen die Beschränkungen für anderer Verkehrsarten durch zusätzliche Beschilderungen angeordnet werden. Im Bildbeispiel unten ist ein bestehender Radschnellweg in Mühlheim/Ruhr zu sehen. Besonders vorteilhaft ist hier die Trennung von Radfahrenden und Zufußgehenden. Als Montage sind die nun möglichen Verkehrszeichen eingebracht.
Radschnellwege sind:
in der Regel über 10 Kilometer lang;
haben prognostiziert mindestens 2000 Fahrradfahrten täglich;
sind in der Regel 3 Meter (einspurig) und 4 Metern (zweispurig) breit;
sind von anderen Verkehrsteilnehmenden (insbesondere Fußgänger) baulich getrennt;
haben sichere und komfortable Kreuzungspunkte;
haben eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung;
werden dauerhaft und verkehrssicher betrieben und unterhalten – einschließlich Winterdienst.
Damit sind Radschnellwege besonders für urbane Räume und Metropolregionen interessant. Sie eignen sich insbesondere für Pendlerverkehre.
Verkehrssicherheit Baden-Württemberg    Verkehrssicherheit 2023
Kontakt: Joachim Zwirner www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de