Bild rechts: Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr
Radfahrende dürfen die Fahrbahn benutzen mit der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Sie dürfen aber auch auf dem Gehweg fahren; hier aber nur mit Schrittgeschwindigkeit.VwV-StVO:Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei" kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist.