Klage gegen Fahrradstraße zunächst erfolgreich, aber dann ging der Schuss“ nach hinten los. Vor seinem Haus befindet sich seit dem Jahr 2013 eine Fahrradstraße und er legte dagegen Klage ein und erhielt Recht. Aufgrund des dazu ergangenen Urteils aus dem Jahr 2019 wurden durch die Stadt Hannover verkehrslenkende Maßnahmen (Einbahnstraße; punktuelle Haltverbote) umgesetzt. Daraufhin reichte der Anlieger gegen diese Anordnung vom 21.10.2019 eine zweite Klage ein. Beim Ortstermin des Verwaltungsgerichts am 13.08.2021 kam dieses zum Schluss, dass die bestehende straßenverkehrsbehördliche Anordnung rechtswidrig ist und daher aufzuheben sei. Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Kleefelder Straße nur dann zulässig ist, wenn die Parkzonen in der Kleefelder Straße komplett entfernt werden und der Durchgangsverkehr unterbunden wird, um einen noch deutlicheren Sicherheitsgewinn für die Radfahrenden zu erzielen. Seit dem 21.12.2021 liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor. Da die Kleefelder Straße als Fahrradstraße eine sehr wichtige Funktion im Radroutennetz der Landeshauptstadt Hannover mit auch überörtlicher Bedeutung hat, wurden durch die Stadt Hannover folgende Maßnahmen angeordnet: - Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch Regelung mit Verkehrszeichen - Entfernung aller Verkehrszeichen und Markierungen, die in der Kleefelder Straße das Parken bisher erlaubten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll noch im Januar 2022 erfolgen Damit hatte der Anwohner wohl nicht gerechnet und sich und allen anderen Anliegern eine Bärendienst erwiesen. Im laufenden Jahr will die Stadt Hannover auch alle anderen Fahrradstraßen dahingehend überprüfen. Auszug aus dem Urteil: Der notwendige seitliche Mindestsicherheitsabstand zu entgegenkommenden Radfahrern kann nicht eingehalten werden. Die Anordnung einer Fahrradstraße mit enger Fahrgasse bei gleichzeitiger Zulassung gegenläufigen Kraftfahrzeugverkehrs beseitigt keine Gefahrenlage, sondern verschärft sie.
Verkehrssicherheit Baden-Württemberg    Verkehrssicherheit 2023
Kontakt: Joachim Zwirner www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de
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