Das S-Pedeleczeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass es den Fahrer bis zu 45 km/h mit dem Elektromotor unterstüztAus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei nicht mehr um Fahrräder, sondern um Kleinkrafträder. Dies hat zur Folge, dass ein Kennzeichen geführt werden muss, ein TÜV-geprüfter Helm Pflicht ist und der Fahrer einen Führerschein der Klasse AM besitzen muss. Mit S-Pedelecs darf nicht auf Radwegen gefahren werden; auch dann nicht, wenn diese für Mofas oder Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben sind.