Verkehrssicherheit Baden-Württemberg    Verkehrssicherheit 2023
Kontakt: Joachim Zwirner www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de
StVO 2023
Ge- oder Verbot 1. Das Halten und Parken ist nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen zulässig. 2. Das Be- und Entladen muss ohne Verzögerung durchgeführt werden. 3. Die Ladezone soll zeitlich beschränkt werden. 4. Die Ladezone kann markiert werden. Erläuterung Die Länge der Ladezone wird durch das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch Markierung gekennzeichnet.
Was wird sich noch ändern? Dem § 45 StVO wird im Absatz 1 die Nr. 7 hinzugefügt: Die Straßenverkehrsbehörden können dann Verkehrsbeschränkungen auch aus folgenden Gründen anordnen: § 45 Abs. 1 Nr. 7 zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter Klimaschutz, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung sofern die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt sind, hinsichtlich der Einrichtung von Sonderfahrstreifen für Linienbusse und der Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr. Der bisherige Abstand (300m) zwischen zwei Tempo 30-Strecken wird auf 500m erweitert. Eine Anordnung von 30 durch Z 274-30 StVO wird nun auch im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen möglich sein.
Zeichen 230 Ladezone
Warum schon wieder ein neues Verkehrszeichen? Manch einer mag vermuten, dass die Schilderlobby dahinter stecken könnte, denn es gibt ja schon das Z 286 (eingeschränktes Haltverbot) welches ausdrücklich das Be- und Entladen erlaubt. Sollten alle Z 286 nun gegen das neue Z 230 ausgetauscht werden, sind sicherlich damit erhebliche Mehreinnahmen für die Schilderindustrie verbunden. Im Kontrast dazu kommen Mehrkosten auf die Städte und Gemeinden zu. Aber Achtung! es besteht weder eine Pflicht, noch eine (zwingende) Notwendigkeit dieses Zeichen 230 anzuordnen. Was ist der Unterschied zwischen dem Z 286 und dem Z 230? Beim Z 230 darf nicht angehalten werden zum Ein- oder Aussteigen, ebenso darf nicht bis zu 3 Minuten gehalten werden. Ladegeschäfte müssen bei beiden Regelungen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Die Begründung der Novellierung hierzu ist äußerst schwamming. Man stellt in den Raum, dass sich die bisherige Beschilderung mit Z 286 und dem Zusatzzeichen 1012-30 in der Praxis „nicht in vollem Umfang“ bewährt habe. Hier wie da wird der Erfolg von Ladezonen vor allem aber von der Intensität der Überwachung abhängig sein.
Bundesrat stoppt die Änderungen im Verkehrsrecht