Zu Zeichen 327 Tunnel Das Zeichen ist an jeder Tunneleinfahrt anzuordnen. Bei einer Tunnellänge von mehr als 400 m ist der Name des Tunnels und die Tunnellänge mit "... m (km)" anzugeben. In der Regel erfolgt dies durch Angabe im Zeichen unterhalb des Sinnbildes. Bei einer Tunnellänge von weniger als 400 m ist die Angabe des Namens nur notwendig, wenn besondere Umstände dies erfordern. Bei einem Tunnel von mehr als 3000 m Länge ist alle 1000 m die noch zurückzulegende Tunnelstrecke durch die Angabe "noch ... m" anzuzeigen. Das Zeichen kann zusätzlich in ausreichendem Abstand vor dem Tunnel mit einem Hinweis "Tunnel in ... m" in dem Zeichen oder durch Zusatzzeichen 1004 angeordnet werden. Zu Zeichen 328 Nothalte- und Pannenbucht Das Zeichen steht am Beginn einer Nothalte- und Pannenbucht. Bei besonderen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten kann Zeichen 328 auch als Vorankündigung in ausreichendem Abstand (z. B. in Tunnel ca. 300 m) vor einer Nothalte- und Pannenbucht aufgestellt werden: dann ist zum Zeichen 328 das Zusatzzeichen 1004 (in ... m) anzubringen. Hinsichtlich der Anordnung des Zeichens Notrufsäule (Zeichen 365-51) wird auf die Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) verwiesen.

Richtzeichen

mit Anwendungsvorschriften

der VwV-StVO

Verkehrssicherheit Baden-Württemberg    Verkehrssicherheit 2023
Kontakt: Joachim Zwirner www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de