Zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle haben
Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei eng
zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen,
worauf diese zurückzuführen sind, und welche Maßnahmen
ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten
zu beseitigen. Hierzu sind Unfallkommissionen einzurichten, deren
Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben Ländererlasse regeln.
Für die örtliche Untersuchung von Verkehrsunfällen an
Bahnübergängen gelten dabei wegen ihrer Besonderheiten
ergänzende Bestimmungen (VwV-StVO)
“Der aus eigener Verantwortung richtig handelnde
Verkehrsteilnehmer ist die beste Garantie für die
Verkehrssicherheit.
Richtiges Verhalten wird gefördert durch selbsterklärende
Verkehrsräume. Diese benötigen über die bestehenden
Grundregeln des Straßenverkehrsrechts hinaus nur ein
Mindestmaß an zusätzlichen Verkehrszeichen.”
(Empfehlung des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2012)
Verkehrssicherheit fängt bei der Straße an
auch über facebook: Verkehrssicherheit Baden-Württemberg
Menschliches Fehlverhalten ist sehr häufig die Ursache von Verkehrsunfällen. Die behördlichen Maßnahmen
beschränken sich daher meist darauf, diese Ursachen zu bekämpfen. Hierfür wird reichlich Personal und Zeit
investiert um z.B. Geschwindigkeitskontrollen durch zu führen. Angesichts der Vielzahl solcher
Überwachungsaktionen zweifeln manche Verkehrsteilnehmer an der behördlichen Absicht, damit sinnvoll
Verkehrsunfälle bekämpfen zu wollen.
Entsprechende Kontrollaktionen sind jedoch, sofern sie Stichprobencharakter haben durchaus sinnvoll.
Allerdings darf darüber hinaus nicht vergessen werden, dass das größte und oft nicht ausreichend ausgeschöpfte
Sicherheitspotential bei der Straße liegt. Das fängt bei der Trassenführung, vor allem im Außerortsbereich an. So
beispielsweise dieTopographie, Radien, Überholsichtweiten, Querschnitte, Längs- und Querneigungen,
Griffigkeiten, Seitenraumgestaltung usw.
Aber darüber hinaus trägt Straßenausstattung wie z.B Beschilderung oder Markierung usw. insbesondere im
innerörtlichen Bereich in einem hohen Maße zur Verkehrssicherheit bei.
Wichtigste Voraussetzung hierfür ist die Einheitlichkeit in der Anwendung der Straßenverkehrsordnung. Ziel muss
es sein, dass es dem Verkehrsteilnehmer möglichst einfach gemacht wird, sich richtig zu verhalten (Zitat aus der
StVO). Dies gelingt nur dann wenn er standardisierte Regelungen vorfindet.
Verantwortlich hierfür sind vorrangig die Straßenverkehrsbehörden. Diese Seiten sollen dazu beitragen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit eine einheitliche und rechtskonforme Ausführung der Straßenverkehrsordnung
zu ermöglichen.