Zusatzzeichen
mit
Anwendungsvorschriften
der VwV-StVO
Zusatzzeichen befinden sich in der Regel unterhalb der Verkehrszeichen, auf die sie sich beziehen.
In einigen wenigen Fällen, befinden sie sich auch oberhalb der betreffenden Verkehrszeichen.
Zusatzzeichen verändern die rechtliche Wirksamkeit der Verkehrszeichen.
Sie können diese beschränken, z.B. nach Zeit oder Verkehrsarten, sie können für bestimmte Personen oder Verkehrsarten
eine befreiende Wirkung entfalten, sie können die räumliche Geltung verlagern und in wenigen Fällen auch den Inhalt der
Verkehrszeichen erweitern.
Um für jeden Einzelfall die richtige verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen, müssen diese Anwendungsarten beachtet
werden.
Vor allem bei der Kombination mehrerer Zusatzzeichen zu einem “Hauptzeichen” gibt es immer wieder Unklarheiten.
Wie sind mehrere Zusatzzeichen untereinander zu “lesen” ?
Recht einfach stellt sich die “Lesart” bei Zusatzzeichen da, die unterhalb von einem Vorschriftzeichen angebracht sind.
Hier bezieht sich jedes Zusatzzeichen für sich betrachtet auf das Vorschriftszeichen.
Bei Zusatzzeichen unterhalb von
Richtzeichen gibt es eine völlig andere
Lesart, als bei den Zusatzzeichen zu
Vorschriftszeichen.
Wie ordnen Sie richtig an ?
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird hier durch
Zusatzzeichen auf Fahrzeuge über 7,5 t
Gesamtmasse reduziert.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird hier durch
Zusatzzeichen auf Fahrzeuge über 7,5 t
Gesamtmasse reduziert und
diese zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt nur in der
Zeit von 22 - 6 Uhr.
Zusatzzeichen gelten nur in Bezug auf das (Haupt-)Verkehrszeichen
unter dem sie unmittelbar angeracht sind.
Das Zeichen für die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist hier nicht mit einem
Zusatzzeichen versehen; damit gilt Tempo 60 für alle Verkehrsteilnehmer.
Das Überholverbot für Kfz. über 3,5 t wird jetzt durch Zusatzzeichen auf Kfz.
über 7,5 t Gesamtmasse reduziert.
Falsche Verwendung von Zusatzzeichen
Dieser Weg ist durch Z 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Das erste Zusatzzeichen nimmt den landwirtschaftlichen Verkehr von der Sperrung aus.
Das zweite Zusatzzeichen schreibt vor, dass das Z 250 auch für Fahrräder und Mofas gilt.
(Z 250 gilt auch ohne dieses Zusatzzeichen für Fahrräder und Mofas)
Vermutlich wollte die Verkehrsbehörde, dass Fahrräder und Mofas hier fahren dürfen.
Dann hätte sie das Z 1022-14 anordnen müssen.