Beschilderung von Wendebereichen
Die StVO beschreibt abschließend, welche Zusatzzeichen ein Haltverbot räumlich erweitern können. Nur das Zusatzzeichen “auch auf dem Seitenstreifen” oder “auf dem Seitenstreifen” erweitert den Geltungsbereich des Haltverbots. Im Beispiel links gibt es ein rechtlich wirksames Haltverbot nur auf der rechten Fahrbahnseite. Es endet an der blauen Werbetafel, die im Hintergrund zu sehen ist. Um für Wendebereiche ein rechtlich wirksames und damit auch ahndbares Haltverbot anzuordnen, empfehle ich das Z 290 (Haltverbotszone). Damit gilt im gesamte Bereich nach dem Zeichen ein eingeschränktes Haltverbot. Die Rückseite des Z 290 kann durch das entspechende Ende Schild gekennzeichnet sein. Dadurch reicht ein Schilderstandort aus. (siehe Bild unten)
Verkehrssicherheit Baden-Württemberg    Verkehrssicherheit 2023
Kontakt: Joachim Zwirner www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de