Zu Anlage 3 Abschnitt 10 Wegweisung 1 I.   Die Wegweisung soll den ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer über ausreichend leistungsfähige Straßen zügig, sicher und kontinuierlich leiten. Hierbei sind die tatsächlichen Verkehrsbedürfnisse und die Bedeutungen der Straßen zu beachten. Eine Zweckentfremdung der Wegweisung aus Gründen der Werbung ist unzulässig.  2 II.   Die Ausgestaltung und Aufstellung der wegweisenden Zeichen richten sich nach den Richtlinien für wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) und den Richtlinien für wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA). Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt die RWB und RWBA im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt.     Zu den Zeichen 415 bis 442 Wegweiser außerhalb von Autobahnen 1 Für Bundesstraßen gibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Bundesstraßenverzeichnis heraus. Es enthält u. a. die Fern- und Nahziele der Bundesstraßen sowie die Entfernungen benachbarter Ziele auf der Bundesstraße. Das Bundesstraßenverzeichnis sowie die entsprechenden Verzeichnisse der obersten Landesbehörden für die übrigen Straßen sind bei der Auswahl der Ziele zu beachten.      Zu Zeichen 432 Wegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung 1 I.  Ziele mit erheblicher Verkehrsbedeutung können sein: -  Ortsteile (z. B. Parksiedlung, Zentrum, Kurviertel), -  öffentliche Einrichtungen (z. B. Flughafen, Bahnhof, Rathaus, Messe, Universität, Stadion) -  Industrie- und Gewerbegebiete, -  Erholungs- und Freizeitgebiete oder -einrichtungen  2 II.  Zu anderen Zielen darf nur dann so gewiesen werden, wenn dies wegen besonders starken auswärtigen Zielverkehrs unerlässlich ist und auch nur, wenn allgemeine Hinweise wie „Industriegebiet Nord" nicht ausreichen. Die Verwendung von Logos oder anderen privaten Zusätzen ist nicht zulässig (Vgl. VwV zu Anlage 3 Abschnitt 10 Wegweisung; Randnummer 1).  3 III.  Bei touristisch bedeutsamen Zielen ist vorzugsweise eine Beschilderung mit Zeichen 386.1 vorzunehmen, sofern die Richtlinien für touristische Beschilderung (RtB) dies zulassen.   Zu Zeichen 434 1 In dem Zeichen kann durch Einsätze auf Verkehrszeichen hingewiesen werden, die im weiteren Verlauf der Strecke gelten. Dafür wird das entsprechende Verkehrszeichen verkleinert zentral auf dem jeweiligen Pfeilschaft dargestellt. Die Ausführung entspricht den Vorgaben der RWB.   Zu Zeichen 437 Straßennamensschilder 1 I.  Die auf die gezeigte Weise aufgestellten Straßennamensschilder sind beiderseits zu beschriften.  2 II.  Die Zeichen sollen für alle Kreuzungen und Einmündungen und müssen für solche mit erheblichem Fahrverkehr angeordnet werden.   Zu den Zeichen 438 bis 441 VwV zu den Zeichen 438 bis 441 1  In den Zeichen kann durch Einsätze auf Verkehrszeichen hingewiesen werden, die im weiteren Verlauf der Strecke gelten. Dafür wird das entsprechende Verkehrszeichen verkleinert zentral auf dem jeweiligen Pfeilschaft dargestellt. Die Ausführung entspricht den Vorgaben der RWB."   Zu Zeichen 442 Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten 1 Das Zeichen 442 kann mit Entfernungsangabe auf einem Zusatzzeichen auch den Beginn einer Umleitung kennzeichnen.   Zu den Zeichen 332, 448, 449 und 453 Wegweiser auf Autobahnen 1  I. 1.  Auf Autobahnen darf nur in den Zeichen 332 und 449 auf folgende Ziele hingewiesen werden: -  Flughäfen, Häfen, -  Industrie- und Gewerbegebiete, Plätze für Parken und Reisen (P+R), Güterverkehrszentren, -  Einrichtungen für Großveranstaltungen (z. B. Messe, Stadion, Multifunktionsarena), -  Nationalparks.  2    2.   Voraussetzung ist, dass eine Wegweisung zu diesen Zielen aus Gründen der Verkehrslenkung dringend geboten ist.  3  II.  Zur Begrenzung der Zielangaben vgl. RWBA.  4  III.  Auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen sind die Zeichen 332, 448, 449 und ggf. 453 gemäß den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) auszuführen.   Zu Zeichen 448.1 Autohof 1 I.  Die Abmessung des Zeichens beträgt 2,0 m x 2,8 m. II.  Zeichen 448.1 ist nur anzuordnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: II.  Zeichen 448.1 ist nur anzuordnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:  2   1.  Der Autohof ist höchstens 1 km von der Anschlussstelle entfernt.  3   2.  Die Straßenverbindung ist für den Schwerverkehr baulich und unter Berücksichtigung der Anliegerinteressen Dritter geeignet.  4   3.  Der Autohof ist ganzjährig und ganztägig (24 h) geöffnet.  5   4.  Es sind mindestens 50 Lkw-Stellplätze an schwach frequentierten (DTV bis 50.000 Kfz) und 100 Lkw-Stellplätze an stärker frequentierten Autobahnen vorhanden. Pkw-Stellplätze sind davon getrennt ausgewiesen.  6   5.  Tankmöglichkeit besteht rund um die Uhr; für Fahrzeugreparaturen werden wenigstens Fachwerkstätten und Servicedienste vermittelt.  7   6.  Von 11 bis 22 Uhr wird ein umfassendes Speiseangebot, außerhalb dieser Zeit werden Getränke und Imbiss angeboten.  8   7.  Sanitäre Einrichtungen sind sowohl für Behinderte als auch für die besonderen Bedürfnisse des Fahrpersonals vorhanden.  9 III.  Die Abmessung des Zusatzzeichen beträgt 0,8 m x 2,8 m, die der in einer Reihe anzuordnenden grafischen Symbole 0,52 m x 0,52 m. Sollen mehr als 4 (maximal 6) Symbole gezeigt werden, sind diese entsprechend zu verkleinern.  10 IV.  Das Zusatzzeichen enthält nur grafische Symbole für rund um die Uhr angebotene Leistungen. Es dürfen die Symbole verwendet werden, die auch das Leistungsangebot von bewirtschafteten Rastanlagen beschreiben (vgl. RWBA 2000, Kap. 8.1.2). Zusätzlich kann auch das Symbol "Autobahnkapelle" verwendet werden, wenn ein jederzeit zugänglicher Andachtsraum vorhanden ist. Zur Verwendung des Symbols "Werkstatt" vgl. RWBA 2000, Kap. 15.1(5)  11 V.  Die Autohof-Hinweiszeichen, deren Aufstellung vor der Aufnahme des Zeichens 448.1 (Autohof) in die StVO erfolgte und deren Maße nicht den Vorgaben (2,0 m x 2,8 m) entsprechen, sind bis zum 1. Januar 2006 gegen die entsprechenden Zeichen auszutauschen."                     2.   Voraussetzung ist, dass eine Wegweisung zu diesen Zielen aus Gründen der Verkehrslenkung dringend geboten ist.
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