Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird hier durch Zusatzzeichen auf Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtmasse reduziert.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird hier durch Zusatzzeichen auf Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtmasse reduziert unddiese zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt nur in der Zeit von 22 - 6 Uhr.
Falsche Verwendung von ZusatzzeichenDieser Weg ist durch Z 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Das erste Zusatzzeichen nimmt den landwirtschaftlichen Verkehr von der Sperrung aus.Das zweite Zusatzzeichen schreibt vor, dass das Z 250 auch für Fahrräder und Mofas gilt. (Z 250 gilt auch ohne dieses Zusatzzeichen für Fahrräder und Mofas)Vermutlich wollte die Verkehrsbehörde, dass Fahrräder und Mofas hier fahren dürfen.Dann hätte sie das Z 1022-14 anordnen müssen.