Bild links:
unzulässige Anordnung des Z 356
vor einem Fußgängerüberweg
Anmerkung:
ist das Z 356 an einer Straße angeordnet, so darf an dieser Stelle eine Fußgängerfurt markiert werden.
(VwV-StVO zu § 25 Fußgänger)
Kontakt:
Joachim Zwirner
www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de