Impressum
Neu:
mit
Inkrafttreten
des
neuen
VZKat
(Katalog
für
Verkehrzeichen)
hat
sich
auch
die
Ortstafel,
genauer
gesagt,
die
Ortsendetafel
(Z
311)
geändert.
Ab
sofort
gibt
es
in
ihr
kein
oberes
weißes
Feld.
Es
wird
gelb.
Bisher
wurde
der
Name
der
nächsten
Ortschaft,
wenn
sie
der
gleichen
Kommune
angehörte
(Ortsteil,
Stadtteil
etc.)
auf
weißem
Grund
gezeigt.
Dies
entsprach
nicht
den
RWB.
Nach
diesen
Richtlinien
sind
in
derartigen
Fällen
nur
innerörtliche
Ziele
auf
weißen
Grund
darzustellen.
Der
VZKat
2017
hat
dies
nun
übernommen. Bestehende Ortstafeln behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Bild rechts:
Z 311 in der bisherigen Ausführung.
Ab 2017 muss in solchen Fällen der obere Teil einen gelben Untergrund
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Datenschutz
Richtzeichen mit
Anwendungsvorschriften der
VwV-StVO
Praxisbeispiele
Kontakt:
Joachim Zwirner
www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de