Die Ortstafel darf auch auf unbedeutenden Straßen für den allgemeinen Verkehr nicht fehlen.

Neu:

mit

Inkrafttreten

des

neuen

VZKat

(Katalog

für

Verkehrzeichen)

hat

sich

auch

die

Ortstafel,

genauer

gesagt,

die

Ortsendetafel

(Z

311)

geändert.

Ab

sofort

gibt

es

in

ihr

kein

oberes

weißes

Feld.

Es

wird

gelb.

Bisher

wurde

der

Name

der

nächsten

Ortschaft,

wenn

sie

der

gleichen

Kommune

angehörte

(Ortsteil,

Stadtteil

etc.)

auf

weißem

Grund

gezeigt.

Dies

entsprach

nicht

den

RWB.

Nach

diesen

Richtlinien

sind

in

derartigen

Fällen

nur

innerörtliche

Ziele

auf

weißen

Grund

darzustellen.

Der

VZKat

2017

hat

dies

nun

übernommen. Bestehende Ortstafeln behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.

Bild rechts:

Z 311 in der bisherigen Ausführung.

Ab 2017 muss in solchen Fällen der obere Teil einen gelben Untergrund

haben

In diesem Beispiel ist die Ortstafel allerdings an der falschen Stelle angeordnet.Zitat VwV-StVO:  “die Ortstafel sind dort anzuordnen wo die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.” Die geschlossene Bebauung beginnt hier erst deutlich nach der Kurve

Richtzeichen mit

Anwendungsvorschriften der

VwV-StVO

Praxisbeispiele
Verkehrssicherheit Baden-Württemberg    Verkehrssicherheit 2023
Kontakt: Joachim Zwirner www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de