Zusatzzeichen

mit

Anwendungsvorschriften

der VwV-StVO

Hier ist freies Rätselraten angesagt: Zunächst endet eine Kuurzzeitparkreglung (mit Parkscheibe 2 Stunden). Dann beginnt freies Parken (Z 314) Das darunter befindliche Zusatzzeichen ist sinnfrei. Auch ohne diesem Zeichen wäre das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Darunter die Reduzierung der Parkerlaubnis (egal wo) auf Anwohner mit Parkausweis. (Das Zeichen sollte demnächst in “Bewohner” abgeändert werden.) Möglicherweise wollte die Verkehrsbehörde erreichen, dass das Parken nur für Bewohner und dann auch nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.
Verkehrssicherheit Baden-Württemberg    Verkehrssicherheit 2023
Kontakt: Joachim Zwirner www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de