Elektromobilität
Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung

Beschilderungshinweise

hier dürfen Elektrokleinstfahrzeuge fahren: sofern diese beschilderten Flächen nicht vorhanden sind, darf auch auf Fahrbahnen gefahren werden. hier dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nicht fahren: auch hier nicht ! Die Verkehrsbehörden können Elektrokleinstfahrzeuge auf solchen Flächen durch Beschilderung zulassen. Nachfolgend einige Beispiele:
Elektrokleinstfahrzeuge zählen zwar zu den Kraftfahrzeugen, sind aber nicht als schadstoffarm kennzeichnungspflichtig. Daher dürfen sie auch (ohne Plakette) in Umweltzonen fahren.
Verkehrssicherheit Baden-Württemberg    Verkehrssicherheit 2023
Kontakt: Joachim Zwirner www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de