hier dürfen Elektrokleinstfahrzeuge fahren:sofern diese beschilderten Flächen nicht vorhanden sind, darf auch auf Fahrbahnen gefahren werden.hier dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nicht fahren:auch hier nicht !Die Verkehrsbehörden können Elektrokleinstfahrzeuge auf solchen Flächen durch Beschilderung zulassen.Nachfolgend einige Beispiele:
Elektrokleinstfahrzeuge zählen zwar zu den Kraftfahrzeugen, sind aber nicht als schadstoffarm kennzeichnungspflichtig.Daher dürfen sie auch (ohne Plakette) in Umweltzonen fahren.