Vorschriftszeichen mit
Vorschriften der StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)§ 19 Bahnübergänge
(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang
1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),
(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem
Bahnübergang zu warten, wenn
1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,
Demnach müssen Fahrzeuge dem Schienenverkehr den Vorrang einräumen, auch wenn die
Signalanlage ausgefallen ist. An den meisten Bahnübergängen ist es aber für den Fahrzeugverkehr
nicht erkennbar, wenn die Anlage außer Betrieb ist. Wer hält schon vor einem Bahnübergang an,
wenn die Schranken offen sind und kein gelbes oder rotes Licht aufleuchtet ?
Damit es in solchen Fällen nicht zwangsläufig zum Crash kommt, enthalten die bahnseitgen
Vorschriften entsprechende Verhaltensregeln für den Bahnführer.
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab)
§ 51 Signale
4) Ist ein Signal ausgefallen oder kann es nicht eindeutig wahrgenommen werden,
ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere Sicherheit gewährleistet.
(17) Zeigt das Überwachungssignal für den Bahnübergang das Signal Bü 0, ist vor dem Bahnübergang zu halten.
Die Fahrt darf fortgesetzt werden, wenn es die Verkehrslage erlaubt.
Beim Ausfall einer Sicherungsanlage für Bahnübergänge fällt auch das entsprechende Freisignal der Bahn aus.
Damit stehen die Signale für die Bahn auf dunkel. Jetzt muss der Bahnführer die Signalbedeutung annehmen,
die größte Sicherheit bietet, und das ist die Beudeutung “Halt”.
Demzufolge muss das Schienefahrzeug vor dem Bahnübergang zum Stehen kommen; erst dann kann,
aus dem Stand heraus, langsam über den Bahnübergang gefahren werden.
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Kontakt:
Joachim Zwirner
www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de