Bild oben: unzulässige Beschilderung durch Z 276 da an dieser Stelle das Überholen bereits durch Z 295 unterbunden ist. Den in solchen Fällen oft zu hörenden Argumenten, dass bei schneebedeckter Fahrbahn die durchgezogene Linie nicht mehr erkennbar sein, ist entgegenzuhalten, dass bei einer derartigen Witterungslage ohnehin vorsichtiger gefahren wird. Außerdem werden Fahrbahnen in aller Regel durch den Winterdienst rasch geräumt. Im Gegensatz dazu sind Verkehrszeichen oft tagelang zugeschneit, ohne dass ein Dienstleister diese frei fegt.Die linksseitige Wiederholung des Z 274 ist in aller Regel nicht erforderlich, sodass sich an dieser Stelle die Zahl der Verkehrszeichen von vier auf eines reduzieren lässt.