falsche Beschilderung eines Taxi-Standplatzes.Das Zusatzzeichen mit dem schwarzen Pfeil verlagert den Bereich der Gütligkeit des Vorschriftszeichens an eine andere Stelle.Soll der Anfang vom Taxi-Stand gekennzeichnet werden, so erfolgt dies analog der üblichen Haltverbotsbeschilderung mit entsprechenden weissen Pfeilen im Zeichen.Z 229-10zurück