Da das Z 325 (Beginn verkehrsberuhigter Bereich) eine Tempo-30-Zone
beendet muss nach der Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches
wieder die Tempo-30-Zone beschildert sein. Ansonsten ist von der
innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit vom 50 km/h auszugehen.
Mit Z. 325 StVO wird die Tempo-30--Zone aufgehoben (beendet)
Eine Tempo-30-Zonen Ende Schild ist daher nicht erforderlich.
Ein verkehrsberuhigter Bereich beginnt mit dem Z 325.1 und wird (nur) durch das Z 325.2 beendet.
Anderer Verkehrszeichen, wie z.B. Z 274.1 (Beginn Zone 30) beenden nicht den verkehrsberuhigten Bereich.
Statt dessen erlauben sie, innerhalb eines verkehrsberuhigten Breiches mit einer Geschwindigkeit von
30 km/h zu fahren.
Kontakt:
Joachim Zwirner
www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de