Fernstraßenbundesamt        
 
 
  § 44a StVO: 
  Zuständig für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen 
  nach dieser Verordnung auf den mit Zeichen 330.1 und 330.2 
  gekennzeichneten Autobahnen in der Baulast des Bundes ist das 
  Fernstraßen-Bundesamt. 
  Das Fernstraßen-Bundesamt kann seine Aufgaben der auf Grund 
  des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes beliehenen 
  Gesellschaft privaten Rechts ganz oder teilweise übertragen. 
  Das Fernstraßen-Bundesamt oder die auf Grund des 
  Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes beliehene 
  Gesellschaft privaten Rechts treten im Rahmen ihrer Zuständigkeit 
  in das vor dem 1. Januar 2021 eingeleitete Verwaltungsverfahren 
  ein. Absatz 2 ist auf die in Satz 1 genannten Straßen nicht 
  anzuwenden. 
  Abweichend von Absatz 3 erteilt das Fernstraßen-Bundesamt oder 
  die auf Grund des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes 
  beliehene Gesellschaft privaten Rechts die Erlaubnis nach § 29 
  Absatz 2, wenn die Veranstaltung ausschließlich auf den mit 
  Zeichen 330.1 und 330.2 gekennzeichneten Autobahnen in der 
  Baulast des Bundes stattfindet. § 46 Absatz 2a bleibt unberührt.
  Autobahn GmbH
  Die Autobahn GmbH des Bundes wird ab 1. Januar 2021 die 
  Finanzierung und Verwaltung des ca. 13.000 km langen 
  Autobahnnetzes in Deutschland übernehmen.
  Damit übernimmt sie die Funktion des Straßenbaulastträgers.
  Damit kann sie als Straßenbaubehörde auch Anordnungen gem. 
  § 45 StVO erteilen.
  Die Autobahn GmbH gliedert sich ab 2021 deutschlandweit in 10 
  Niederlassungen, 41 Außenstellen, 42 Verkehrsleitzentralen und 
  über 200 Autobahnmeistereien auf.
  Sie ist unmittelbar dem Bundesministerium für Verkehr und 
  digitale Infrastruktur nachgeordnet.
  Im Süden wird es drei Niederlassungen geben:
  Bayern-Süd mit Sitz in München
  Bayern-Nord mit Sitz in Nürnberg
  Südwest mit Sitz in Stuttgart
  Die Niederlassung Südwest soll nach Informationen der BNN 
  über eine eigene Stabsstelle „Innovation“ verfügen, deren Leiter 
  voraussichtlich Martin Pozybill (bisher Verkehrsministerium 
  Baden-Württemberg) werden soll.
  Darüber hinaus gehören Außenstellen in Stuttgart-Vaihingen, 
  Freiburg, Karlsruhe, Heidelberg und Heilbronn sowie 15 
  Autobahnmeistereien, eine Verkehrsrechnerzentrale mit 
  Tunnelzentrale und eine Fernmeldemeisterei.ab 01.01.2021 zur 
  Niederlassung Südwest.
 
 
  ab 01.01.2021
 
  
 
  Stand 06.11.2020
 
 
  Zuständigkeit für Autobahngesellschaft wird geregelt
  Der Bundesrat hat am 6. November 2020 einer Verordnung der Bundesregierung zu 
  verkehrsbehördlichen Zuständigkeiten für Bundesautobahnen mit einigen Änderungen 
  zugestimmt. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung in Kraft treten 
  lassen.
 
 
  Genehmigung von Schwertransporten
  Die Regierungsverordnung regelt, für welche Anordnungen, Erlaubnisse und 
  Ausnahmegenehmigungen das Bundesfernstraßenamt bzw. die Autobahn GmbH des Bundes 
  oder die jeweiligen Länderbehörden zuständig sind. So wird der Bund sich künftig um Werbung, 
  Ankündigung von Autohöfen und Erlaubnisse von Dreharbeiten an Autobahnen kümmern, 
  während die Länder weiterhin über Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte und 
  Anordnungen zum Lärmschutz entscheiden.
 
 
  Übergangsregel für Funkgeräte
  Der Bundesrat beschloss eine Übergangsregel für die Nutzung von Funkgeräten, die für die 
  Kommunikation von Begleitfahrzeugen bei Schwertransporten, in Polizeifahrzeugen, Bussen 
  etc. erforderlich sind: sie sind auch weiterhin ohne Freisprecheinrichtung erlaubt.
 
 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 
  
 
 
 
  Kontakt:
  Joachim Zwirner
  www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de