Recht -sprechung
Wieviele Kfz max. pro Stunde ?
Hat das
Zusatzzeichen
“Schule”
eine
Rechtsbedeutung ?
Wann ist der Radverkehr unterzuordnen?
Bild links:
der Radweg ist mehr als 5 Meter abgesetzt,
In solchen Fällen muss die Verkehrsbehörde handeln.
Aus der VwV-StVO gibt es für sie die Verpflichtung jetzt die Vorfahrt zu
regeln. (VwV-StVO zu § 9).
D.h. die Verwaltungsvorschrift erkennt richtigerweise, dass jetzt ein
Vorfahrtsfall nach § 8 StVO vorliegt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich
die Regelung Rechts-vor-Links greift, wenn keine Fälle nach § 10 StVO
(z.B. Einfahren über abgesenkten Bordstein) gegeben sind.
Der abgesetzte Radweg zählt auch nicht als anderer Straßenteil im
Sinne des § 10 StVO.
Es ergeben sich somit
folgende Möglichkeiten zur
Regelung der Vorfahrt:
Unterordnung des
Radverkehrs (Bild links)
oder Radverkehr mit
Vorfahrtsrecht (Bild rechts).
Bild links:
abgesetzte Führung mit Vorfahrtsregelung
Eine Unterordnung kommt dann in Betracht, wenn der Radverkehr abgesetzt neben der Straße geführt wird.
Was aber bedeutet „abgesetzt“ und ist dann in jeden Fall eine Beschilderung erfoderlich, z.B. Z 205 StVO?
In der VwV-StVO finden sich folgende Vorgaben:
VwV-StVO zu § 9 Absatz 3:
Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca.5 m) abgesetzt von der Straße abgesetzt ist.
Diese Klarstellung ist im Kontext zur Verhaltensvorschrift der StVO zu sehen:
§ 9 Abs. 3 StVO:
Wer abbiegt, muss FmH, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge durchfahren lassen, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in gleichr Richtung fahren.
Ergebnis:
Ist der Radweg mehr als 5 m abgesetzt, hat der Radverkehr keinen Vorrang mehr aus § 9 StVO gegenüber abbiegenden Fahrzeugen.
Kontakt:
Joachim Zwirner
www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de