Recht -sprechung
Hätten Sie`s gewußt ?
der 1. Mai 2017 fällt auf einen Montag. Sie fahren um 10:00 Uhr an
diesen Verkehrszeichen vorbei.
Frage: Wie schnell dürfen Sie sein ?
Antwort: die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h
Begründung: Die auf dem Zusatzzeichen ersichtliche zeitliche
Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit betrifft alle Montage,
unabhängig ob auf diesen Wochentag ein Feiertag fällt.
Sie fahren weiter und kommen an dieser Beschilderung vorbei.
Es ist immernoch, Montag, der 1. Mai 2017 (gesetzlicher Feiertag).
Frage: Wie schnell dürfen Sie jetzt fahren ?
Antwort: die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Begründung:
Die auf dem ersten Zusatzzeichen ersichtliche Beschränkung auf die
Tage Montag bis Freitag gilt zwar grundsätzlich auch dann,
wenn auf diese Tage ein Feiertag fällt (s.o.), aber durch das
Zusatzzeichen “Schule” verändert sich der Schutzzweck der Norm.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung mit den Zusatzzeichen
„Schule“ hat den Zweck, den ungehinderten Schulbesuch zu ermöglichen
und Kinder besonders zu schützen.
Das Amtsgericht (AG) Wuppertal hatte entschieden, dass an Feiertagen,
an denen Schulen geschlossen sind, keine Notwendigkeit
einer Geschwindigkeitsbegrenzung besteht
(Urteil vom 28.01.2014 – 12 OWi-723 Js 1323/13-224/13).
Der Betroffene wurde auf Kosten der Staatskasse,
die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
Kontakt:
Joachim Zwirner
www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de