Sehr gefährliche Anlage eines Schutzstreifens.Schwerfahrzeuge müssen diesen in jedem Fall befahren auch ohne dass ihnen ein anderes Fahrzeug entgegen kommt.Hier ist der Bedarfsfall, den die StVO fordert nicht mehr gegeben. Bei Rotlich bleibt das Schwerfahrzeug auf dem Schutzstreifen stehen. Die StVO erlaubt jedoch nur das Überfahren des Schutzstreifens, nicht das darauf warten. Spätestens mit der Vorschriftenverschärfung (Haltverbot auf dem Schutzstreifen) ist klar, dass der Verordnungsgeber keine stehenden Kraftfahrzeuge auf dem Schutzstreifen haben möchte.mehr zum Thema “Radverkehr”